Tätigkeitsgruppen / Funktionen gemäß IATA / LBA (Luftverkehr)
Seit dem 01.01.2023 gilt bezüglich der Ausbildung im Ausbildungsfeld Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr (IATA DGR) einen neuen Ausbildungsansatz.
CBTA (Competency Based Training and Assessment)
Die Ausbildungsinhalte bislang in den IATA Gefahrgutvorschriften in Personalkategorien (PK1 bis PK12) definiert, gibt es nicht mehr.
LOGAR kann als akkreditiertes Schulungsunternehmen teilweise oder komplett den CBTA-Prozess begleiten, bzw. durchführen.
Übersicht der Tätigkeiten (LBA) / Funktionen (IATA):
ehemals PK |
Module gem. NFL 2 586 21 (LBA) |
Tätigkeiten gem. NFL 2 586 21 (LBA) | Funktion gem. IATA CBTA-Leitfaden für die Gefahrgutschulung Abschnitt 7 |
Beschreibung gem. IATA CBTA-Leitfaden für die Gefahrgutschulung Abschnitt 7 |
1 | A | Tätigkeiten des Versenders | 7.1 | Personal, das für die Vorbereitung von Gefahrgutsendungen verantwortlich ist |
2 | B | Tätigkeiten des Verpackers | ||
3 | C | Tätigkeiten des Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abwicklung von gefährlichen Gütern befasst ist (Luftfracht-Spediteur) | 7.3 | Personal, das für die Abwicklung oder die Abfertigung von Gefahrgutsendungen verantwortlich ist |
4 | D | Tätigkeiten des Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abwicklung von Luftfracht, die keine gefährlichen Güter darstellen, befasst ist (Luftfracht-Spediteur ohne gefährliche Güter) | 7.2 | Personal, das für die Abwicklung oder Abfertigung von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist |
5 | E | Tätigkeiten des Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abfertigung, Aufbewahrung und dem Ein- und Ausladen von Luftfracht und Post befasst ist (Speditionsumschlag) | 7.4 | Personal, das für die Abfertigung von Fracht im Lager, für die Be- und Entladung von Ladeeinheiten und die Be- und Entladung der Frachtladeräume von Luftfahrzeugen verantwortlich ist |
6 | F | Tätigkeiten des Annahmeprüfers | ||
7 | G | Tätigkeiten des Mitarbeiters von Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertigungsdienstleistern, der keine gefährlichen Güter abfertigt und/oderam Dokumentenhandling / Sendungsdatenverarbeitung beteiligt ist (Import und Export) (Frachtabfertiger) | ||
P | ||||
8 | H | Tätigkeiten des Mitarbeiters von Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertigungsdienstleistern, der an der Abfertigung, Aufbewahrung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post und Gepäck beteiligt ist (Frachtabfertiger mit gefährlichen Gütern) | ||
Q | Tätigkeiten des Mitarbeiters von Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertigungsdienstleistern, der an der Abfertigung, Aufbewahrung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post und Gepäck beteiligt ist (Frachtabfertiger ohne gefährliche Gütern) | |||
9 | I | Tätigkeiten des Mitarbeiters in der Passagierabfertigung | 7.5 | Personal, das für die Annahme des Gepäcks der Passagiere und Besatzungsmitglieder, für das Management der Luftfahrzeug- Einsteigebereiche und für andere Funktionen, die einen direkten Kontakt zu Passagieren an einem Flughafen beinhalten, verantwortlich ist |
R | Tätigkeiten des Mitarbeiters in der Passagierabfertigung | |||
10 | J | Tätigkeiten der Flugbesatzung (Luftfahrzeugführer) | 7.7 | Flugbesatzung |
K | Tätigkeiten des Flugdienstberaters | 7.8 | Flugdienstberater und Flug- Dispatcher | |
L | Tätigkeiten des Ladeplaners | 7.6 | Personal, das für die Ladeplanung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist | |
M | Tätigkeiten des Mitarbeiters der Ladeplanung (Ramp Agent) | |||
S | Tätigkeiten der Flugbesatzung (Luftfahrzeugführer), Flugdienstberater, Ladeplaner und der Mitarbeiter der Ladeplanung ohne gefährliche Güter | |||
11 | N | Tätigkeiten des Flugbegleiters (Kabinenbesatzung) | 7.9 | Kabinenbesatzung |
T | Tätigkeiten des Flugbegleiters (Kabinenbesatzung) | |||
12 | O | Tätigkeiten des Sicherheitspersonals, das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck und Fracht oder Post vornimmt | 7.10 | Personal, das für die Sicherheitskontrolle der Passagiere und Besatzungsmitglieder und deren Gepäck, Fracht oder Post verantwortlich ist |
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