Tätigkeitsgruppen / Funktionen gemäß IATA / LBA (Luftverkehr)
Übersicht der Tätigkeiten (LBA) / Funktionen (IATA):
A |
IATA |
ehemalige |
Tätigkeitsbeschreibung |
A |
7.1 |
1 |
Personal, das für die Vorbereitung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Versender) |
B |
7.1 |
2 |
Personal, das für das Verpacken von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Verpacker) |
C |
7.3 |
3 |
Personal, das für die Abwicklung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Luftfracht-Spediteur) |
D |
7.2 |
4 |
Personal, das für die Abwicklung von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (Luftfracht-Spediteur ohne gefährliche Güter) |
E |
7.4 |
5 |
Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Fracht oder Post verantwortlich ist (Speditionsumschlag) |
F |
7.3 |
6 |
Personal, das für die Annahme von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist |
G |
7.2 |
7 |
Personal, das für die Abwicklung und/oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) |
H |
7.4 |
8 |
Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist (einschließlich gefährlicher Güter) |
I |
7.5 |
9 |
Personal, das für die Abfertigung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern verantwortlich ist |
J |
7.7 |
10 |
Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende) |
K |
7.8 |
10 |
Flugdienstberatung und Flug-Dispatch |
L |
7.6 |
10 |
Personal, das für die Ladeplanung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist |
M |
7.6 |
10 |
Personal, das für die Koordination der Beladung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist (Ramp Agent) |
N |
7.9 |
11 |
Flugbegleitung (Kabinenbesatzung) |
O |
7.10 |
12 |
Personal, das für die Sicherheitskontrolle von Passagieren und Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist |
P |
7.2 |
7 |
Personal, das für die Abwicklung und/oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) |
Q |
7.4 |
8 |
Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) |
R |
7.5 |
9 |
Personal, das für die Abfertigung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern verantwortlich ist (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern - „No Carry“) |
S |
7.7 (ohne DG) |
10 |
Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende), Flugdienstberatung und Flug-Dispatch, Ladeplanung und Koordination der Beladung von Luftfahrzeugen (Ramp Agent) (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern - „No Carry“) |
T |
7.9. |
11 |
Flugbegleitung (Kabinenbesatzung) (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern - „No Carry“) |
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie weiter informationen über den neuen CBTA-Prozess?