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Competency Training & Assessment Center

Tätigkeitsgruppen / Funktionen gemäß IATA / LBA (Luftverkehr)

 

Seit dem 01.01.2023 gilt bezüglich der Ausbildung im Ausbildungsfeld Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr (IATA DGR) einen neuen Ausbildungsansatz.
CBTA  (Competency Based Training and Assessment)
Die Ausbildungsinhalte bislang in den  IATA Gefahrgutvorschriften in Personalkategorien (PK1 bis PK12) definiert, gibt es nicht mehr.
LOGAR kann als akkreditiertes Schulungsunternehmen teilweise oder komplett den CBTA-Prozess begleiten, bzw. durchführen.

 

Übersicht der Tätigkeiten (LBA) / Funktionen (IATA):

A
Modul

IATA
Funktion

ehemalige
PK

Tätigkeitsbeschreibung

A

7.1

1

Personal, das für die Vorbereitung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Versender)

B

7.1

2

Personal, das für das Verpacken von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Verpacker)

C

7.3

3

Personal, das für die Abwicklung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Luftfracht-Spediteur)

D

7.2

4

Personal, das für die Abwicklung von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (Luftfracht-Spediteur ohne gefährliche Güter)

E

7.4

5

Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Fracht oder Post verantwortlich ist (Speditionsumschlag)

F

7.3

6

Personal, das für die Annahme von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist

G

7.2

7

Personal, das für die Abwicklung und/oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter)

H

7.4

8

Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist (einschließlich gefährlicher Güter)

I

7.5

9

Personal, das für die Abfertigung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern verantwortlich ist

J

7.7

10

Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende)

K

7.8

10

Flugdienstberatung und Flug-Dispatch

L

7.6

10

Personal, das für die Ladeplanung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist

M

7.6

10

Personal, das für die Koordination der Beladung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist (Ramp Agent)

N

7.9

11

Flugbegleitung (Kabinenbesatzung)

O

7.10

12

Personal, das für die Sicherheitskontrolle von Passagieren und Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist

P

7.2

7

Personal, das für die Abwicklung und/oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter)

Q

7.4

8

Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter)

R

7.5

9

Personal, das für die Abfertigung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern verantwortlich ist (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern - „No Carry“)

S

7.7

(ohne DG)

10

Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende), Flugdienstberatung und Flug-Dispatch, Ladeplanung und Koordination der Beladung von Luftfahrzeugen (Ramp Agent) (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern - „No Carry“)

T

7.9.

11

Flugbegleitung (Kabinenbesatzung) (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern - „No Carry“)

 

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie weiter informationen über den neuen CBTA-Prozess?

Dann rufen Sie doch einfach an und vereinbaren Sie per Telefon einen persönlichen Beratungstermin
 

Frau Evelyne Meier

  +49 7229 1868163

  e(dot)meier(at)logar(dot)de

 

 

 

 

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