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Competency Training & Assessment Center

Allgemeine Schulungs- / Lehrgangsbedingungen:


LOGAR Günther Hasel • Gefahrgutberatung / Gefahrgutausbildung
Baden-Airpark • Toronto Avenue B 207 • 77836 Rheinmünster
Tel. 07229-1868163 • Fax 07229-1868163 •
e-mail: info(at)logar(dot)de

 

 

Allgemeine Schulungs- / Lehrgangsbedingungen:

  1. LOGAR führt die Luftverkehrsschulungen unter  Anerkennung durch die IATA, ICAO, und LBA durch.
    LOGAR führt die Schulungen für den Gefahrgutbeauftragten mit Anerkennung durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer durch.
  2. Die Durchführung der Schulungen/Lehrgänge ist  von der Teilnehmerzahl abhängig.
    LOGAR behält sich vor, terminierte Veranstaltungen aus berechtigtem Interesse abzusagen.
  3. Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Schulungs-/Lehrgangsbeginn.
  4. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich unter Bekanntgabe der auf dem Anmeldebogen erforderlichen Angaben. Bei Fortbildungsveranstaltungen kann insbesondere die Vorlage bereits erteilter Bescheinigungen erforderlich werden.  Unvollständige oder unwahre Angaben entbinden den Veranstalter unschuldhaft vom Vertrag.
  5. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
  6. Findet eine Schulung/Lehrgang nicht statt, zahlt LOGAR bereits bezahlte Schulungs- / Lehrgangsgebühren in voller Höhe zurück.
  7. Die Schulungs-/Lehrgangsgebühr ist in voller Höhe zum Lehrgangsbeginn fällig.
    Die jeweilige Gebühr ist auf jeder Anmeldung einzutragen.
  8. Die Anmeldung kann nur im Rahmen einer Festbuchung erfolgen. Wird eine Anmeldung zurückgezogen oder erscheint ein gemeldeter Teilnehmer ohne Verschulden des Veranstalters nicht zur Schulung/zum Lehrgang, wird die volle Schulungs-/Lehrgangsgebühr fällig. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren besteht nicht.
  9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Schulung/des Lehrganges den Weisungen des/der Dozenten, gegebenenfalls anderer Beauftragten des Veranstalters nachzukommen.
    Teilnehmer, die den Lehrgang/die Schulung oder die Erfolgskontrolle in einer unzumutbaren Weise stören, werden von der Schulung/dem Lehrgang ausgeschlossen. Die Pflicht zur Zahlung der Schulungs-/Lehrgangsgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  10. Mit der schriftlichen Anmeldung gemäss Punkt 4 erklärt der Teilnehmer/der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen allgemeinen Schulungs-/Lehrgangsbedingungen.
  11. Erfüllungsort ist Baden-Baden

 

Baden-Baden, 01/2023

 

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