AGB´s Schulung
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Inhouse Trainings
Definition:
Im Sinne dieser Vereinbarungen bedeutet der Begriff INHOUSE TRAINING, daß die Delegation von Teilnehmer / -innen ausschliesslich dem veranlassendem Auftraggeber zusteht. Er stellt sicher, daß ausschliesslich Beschäftige seines Unternehmens an der Veranstaltung teilnehmen können.
Raumbereitstellung durch den Auftraggeber:
Der Auftraggeber gewährleistet die fristgerechte Raumgestellung zum vereinbarten Zeitpunkt und stellt darüber hinaus sicher, daß sowohl Raumgrösse als auch die Ausstattung den allgemeinen Anforderungen entsprechen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, daß die jedem TN zur Verfügung gestellte Tischfläche (mind. 0,6 qm pro Person) und Bestuhlung dem anerkannten Stand der Technik entsprechen. Die Raumausleuchtung / Beleuchtung muss regelbar sein, um die gute Sicht auf eventuelle Diapräsentationen / Videobeiträge für den TN ermüdungsfrei zu gestatten. Im Hinblick auf ein geeignetes Raumklima muss der Lehrraum mit entsprechender Klimatechnik oder mit zu öffnenden Fenstern ausgestattet sein. Fensterlose Räume werden für mehr als eintägige Veranstaltungen nicht akzeptiert. Der Seminarveranstalter (Auftragnehmer) ist von allen Ansprüchen, welche sich aus der Raumnutzung der Räumlichkeiten ergeben können, freizuhalten.
Bereitstellung der Tagungstechnik durch den Auftraggeber:
Ist nichts anderes vereinbart, so stellt der Auftraggeber die für den Lehrbetrieb erforderliche Tagungstechnik fristgerecht bereit:
- 1 Farbfernsehgerät / Farbmonitor mit mindestens 40 x 50 cm Bildfläche und geeigneter Präsentationsfläche / Standfläche, die sowohl vom TN als auch vom Seminarleiter ermüdungsfrei betrachtet werden kann.
- 1 Videoabspielgerät für VHS mit der entsprechenden Verkabelung zum Monitor, vorhandene Fernbedienung muß funktionsfähig sein.
- 1 Tageslichtprojektor mit Ersatzglühlampe/n, der entsprechenden Verkabelung und einer geeigneten Präsentationsfläche.
- 1 Flipchart mit kariertem Schreibpapier mit mindestens 25 Blatt.
- 1 weitere Flipchart und zusätzliches Papier, falls die Trainerarbeitsfläche nicht mit einer Wand schreibtafel (Fläche von ca. 0,8 m x 1,0 m) ausgestattet ist.
Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung und schriftlichen Vereinbarung des Auftragnehmers.
Bereitstellungsrisiko:
Werden Tagungsräume und Tagungstechnik, nicht oder nicht fristgerecht gestellt oder erfüllen nicht die Funktion, so ist der Seminarleiter berechtigt und verpflichtet im Sinne einer erfolgsorientierten Erfüllung seiner Tätigkeit sofortige Abhilfe zu schaffen. Ist ihm dies nicht zuzumuten oder verwehrt oder ist er mit üblichen Mitteln nicht in der Lage die erforderliche Abhilfe zu schaffen, dann liegt die Entscheidung zur Fortführung der Veranstaltung ausschließlich beim Seminarleiter. Alle Risiken welche sich mit dem diesbezüglichen Abbruch der Veranstaltung und mit den sich daraus ableitenden Ansprüchungen oder Forderungen ergeben können, trägt ausschließlich der Auftraggeber, der den Mangel zu verantworten hat. Der Auftragnehmer weist daraufhin, daß er in seiner Funktion als Lehrgangsveranstalter Pflichten hinsichtlich der Ausstattung von Lehrräumen und der Durchführung der Veranstaltung gegenüber zertifizierenden Organisationen, oder in seiner Rechtsstellung hat oder haben kann und diesbezüglich die vorgenannten Forderungen zu sehen sind.
Teilnehmerdelegation - Anmeldefristen
Bei Seminaren welche mit einer anerkannten Abschlussqualifikation enden, verpflichtet sich der Auftraggeber hinsichtlich der Benennung der Delegierten gegenüber dem Auftragnehmer zur rechtzeitigen Bekanntgabe der Personendaten der Delegierten. Rechtzeitige Bekanntgabe im Sinne dieser Definition bedeutet, dass bei IATA - zertifizierten Gefahrgutlehrgängen sowie Lehrgängen für Gefahrgutbeauftragte nach Gefahrgutbeauftragten - Verordnung möglichst zwei Wochen vor Beginn, spätestens jedoch eine Woche vor Beginn alle personenbezogenen Teilnehmerdaten dem Auftragnehmer schriftlich übermittelt vorliegen; bei allen anderen Veranstaltungen unterliegen die Meldefristen der Absprache mit dem Veranstalter.
Teilnehmerdelegation - Personenbezogene Daten
Die personenbezogenen Daten sind: Name, Vorname, Geburtsort und Geburtstag, Wohnadresse und Nationalität. Der Teilnehmer muß sich durch ein gültiges Ausweispapier legitimieren können. Zu beachten ist, dass der Teilnehmer die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen sollte, es sei denn, die Durchführung des Lehrgangs in einer anderen Sprache als Deutsch ist ausdrücklich vereinbart.
Fälligkeit der Forderungen / Rechnungsstellung
Der vereinbarte Festpreis ist zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Rechnungsstellung erfolgt bei geschlossenen Veranstaltungen spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn. Der Reisekostenausgleich (Fahrtkosten / Reisezeit) des Seminarleiters wird zusammen mit den Kosten für die Hotelunterbringung (EZ / ÜF) separat berechnet / erhoben; Rechnungsstellung und Fälligkeit nach Abschluß eines Seminars.