Abfall & Kreislaufwirtschaftsgesetz
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellt hohe Anforderungen an Erzeuger, Beförderer und Besitzer von Abfällen. Allzu häufig werden deshalb die diesbezüglichen Anforderungen des Verordnungsgebers in der Praxis übersehen.
LOGAR berät und schult rund um das Thema Abfallbeseitigung und Transport.
Die Schulung der beauftragten Personen zum Thema „Abfall“ dauert einen Tag (acht Zeitstunden) und umfasst die folgenden Inhalte:
- Begriffsbestimmungen aus dem Krw-AbfG zu Abfallerzeuger, Abfallbesitzer
- Kennzeichnung Abfallfahrzeuge
- Übernahmeschein mit Eintragungen für den Versender / Erzeuger
- Unterschriften auf Übernahmeschein und Begleitpapieren
- Begriffsbestimmungen Gefahrgut (ADR 2019)
- Einträge nach ADR Kap. 5.4 in das Beförderungspapier
- Besonderheiten der umweltgefährdenden Stoffe mit Mengenbegrenzungen
- Kennzeichnung der umweltgefährdenden Stoffe
- Schriftliche Weisungen mit Ergänzung nach ADR 2019
- Fahrzeugausstattung nach ADR 2019
- Haftungsrecht: § 9 Beauftragte Personen, § 130 Delegation, § 328 STGB
- Umweltschadenshaftungsgesetz
- Verantwortliche Personen nach GGVSEB; z.B. Verlader, Verpacker, Befüller, Absender, Entlader etc.
Jeder Teilnehmer erhält einen Ordner zum Verbleib mit Beispielen zu den am häufigsten vorkommenden Abfällen.
Ihre Anfrage
Schreiben Sie uns gerne oder kontaktieren Sie uns telefonisch, damit wir Sie noch besser in Ihren Fragestellungen unterstützen dürfen. Nutzen Sie hierfür auch gerne das folgende Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage.